Ausbildungsklasse B und BF17
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für BF17)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Schlüsselzahl B197
Der Großteil der Fahrausbildung sowie die praktische Prüfung werden von Dir in einem Automatikfahrzeug absolviert.
Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) absolvierst Du in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. Hierbei handelt es sich aber nicht um zusätzliche Fahrstunden. Diese Fahrstunden werden einfach in Deine Ausbildung integriert.
Nachfolgend findet ein circa 15-minütiger Test statt. Hierbei wird überprüft, ob Du mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren kannst.
Sofern Du den fahrschulinternen Test mit dem Schaltwagen und die praktische Fahrprüfung in dem Automatikfahrzeug bestehst, darfst du mit diesem Führerschein weltweit mit einem Schaltwagen fahren.
Ausbildungsklasse BE
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für BF17); Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: Keine
Fahrzeugkombinationen - die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.