Solltest Du einen ausländischen Führerschein besitzen, bist Du berechtigt, mit diesem Führerschein die ersten sechs Monate nach der Anmeldung in Deutschland am Straßenverkehr teilzunehmen. Spätestens nach diesen sechs Monaten musst Du Deinen Führerschein umschreiben lassen. Eine Ausnahme hiervon bilden EU-Führerscheine.
Ob Du eine Prüfung für die Umschreibung ablegen musst, ergibt sich aus den jeweiligen Abkommen zwischen Deutschland und dem Ausstellungsland Deines Führerscheins.
Damit der Führerschein umgeschrieben wird, musst Du bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Umschreibung stellen.
Für diesen Antrag benötigst Du folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Ausländischer Führerschein im Original
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins